Das
Grundgesetz sichert die Rechte der Menschen, die anderen Lebewesen werden
durch etwaige andere Gesetze und Verordnungen geschützt, doch wer kümmert
sich eigentlich um die Tenöre? Bisher niemand. Doch das soll sich von
nun an ändern. Denn ich werde das erste Grundgesetz der Tenöre zu verfassen.
Es soll Tenorschutzgesetz (TenorSchG) heißen. Hier ist mein Vorschlag,
den bei der nächsten Kultusministerkonferenz vorlegen werde:
§1
Die
Würde der hohen C's ist unantastbar. Sie zu schützen, ist die Aufgabe
eines jeden Tenors.
§2
Jeder Tenor hat das Recht auf freie Entfaltung seiner Stimme und seines
Körperumfangs.
§3
Jeder Tenor hat das Recht auf einen anständigen Applaus, nachdem er ein
hohes C gesungen hat, egal wie die Arie vorher war. Je lauter der Ton
und je stärker er abgerissen wird, umso kräftiger haben auch die Publikumsreaktionen
auszufallen.
§4
Jeder Tenor hat einen Anspruch darauf, in jeder von ihm gesungenen Oper
die Rolle des leidenschaftlichen, unglücklichen und am Ende sterbenden
Liebhabers und Helden zu verkörpern.
§5
Auch im Sterben darf jeder Tenor sein Elend beklagen, selbst wenn es jeder
Logik entbehrt.
§6
Eventuelle
Leibwachen des zu ermordenden Gegenspielers oder solche der zu tötenden
Geliebten sind unverzüglich aus dem Opernhaus zu entfernen.
§7
Um zu vermeiden, daß die Kontrahenten ihn übertönen oder an die Wand singen,
hat jeder Tenor das Recht auf einen Bariton oder Baß als Feind.
§8
Kein Tenor muß eine sonderlich gute Stimme vorweisen, um berühmt zu werden,
er braucht lediglich einen guten Manager mit entsprechenden Kontakten.
Gutes Aussehen und ein italienischer Name sind ebenfalls von wichtiger
Bedeutung.
Dieser
Gesetzentwurf wurde eingebracht von Wolfgang Schmoller
P.S.:
Achtung! Bitte nicht allzu ernst nehmen: Glosse!
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