Das Grundgesetz sichert die Rechte der Menschen, die anderen Lebewesen werden durch etwaige andere Gesetze und Verordnungen geschützt, doch wer kümmert sich eigentlich um die Tenöre? Bisher niemand. Doch das soll sich von nun an ändern. Denn ich werde das erste Grundgesetz der Tenöre zu verfassen. Es soll Tenorschutzgesetz (TenorSchG) heißen. Hier ist mein Vorschlag, den bei der nächsten Kultusministerkonferenz vorlegen werde:

§1
Die Würde der hohen C's ist unantastbar. Sie zu schützen, ist die Aufgabe eines jeden Tenors.

§2
Jeder Tenor hat das Recht auf freie Entfaltung seiner Stimme und seines Körperumfangs.

§3
Jeder Tenor hat das Recht auf einen anständigen Applaus, nachdem er ein hohes C gesungen hat, egal wie die Arie vorher war. Je lauter der Ton und je stärker er abgerissen wird, umso kräftiger haben auch die Publikumsreaktionen auszufallen.

§4
Jeder Tenor hat einen Anspruch darauf, in jeder von ihm gesungenen Oper die Rolle des leidenschaftlichen, unglücklichen und am Ende sterbenden Liebhabers und Helden zu verkörpern.

§5
Auch im Sterben darf jeder Tenor sein Elend beklagen, selbst wenn es jeder Logik entbehrt.

§6
Eventuelle Leibwachen des zu ermordenden Gegenspielers oder solche der zu tötenden Geliebten sind unverzüglich aus dem Opernhaus zu entfernen.

§7
Um zu vermeiden, daß die Kontrahenten ihn übertönen oder an die Wand singen, hat jeder Tenor das Recht auf einen Bariton oder Baß als Feind.

§8
Kein Tenor muß eine sonderlich gute Stimme vorweisen, um berühmt zu werden, er braucht lediglich einen guten Manager mit entsprechenden Kontakten. Gutes Aussehen und ein italienischer Name sind ebenfalls von wichtiger Bedeutung.

Dieser Gesetzentwurf wurde eingebracht von Wolfgang Schmoller

P.S.: Achtung! Bitte nicht allzu ernst nehmen: Glosse!